Dort, wo der Boden durch Bebauung, Asphalt oder
Pflasterung versiegelt ist, kann das Regenwasser nicht mehr in den
Untergrund versickern. Diese Internetseite soll dem Bürger, Planer, Immobilien-eigentümer (ob Privatmann, Wohnungsbaugesellschaften oder Industrieunternehmen), Kommunen und den Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus Informationen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung bieten. |
Die ausschließliche Ableitung des Niederschlagswassers
von bebauten und versiegelten Flächen über öffentliche
Kanalsysteme stört nachhaltig das Gleichgewicht im Wasserhaushalt
der Natur. Eine naturnahe Bewirtschaftung mit Niederschlagswasser begünstigt dagegen eine erneute Annäherung zum natürlichen Wasserkreislauf mit positiven Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsraten, hier wird besonders der Unterschied zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich, die Belastung der Mischwassersysteme und die Veränderung des Mikroklimas. Hier will der Gesetzgeber gegensteuern, mit der Einführung des § 51 a in das Landeswassergesetz NRW hat er eine so genannte dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers umfassend ermöglicht. Das heißt, dass seit 1996, z. B. in Neubaugebieten - soweit dies Allgemeinwohl verträglich ist - die Versickerung, Verrieselung oder ortsnahe Gewässereinleitung des Niederschlagswassers Vorrang vor dem Kanalanschluss hat. Die genauen Voraussetzungen dafür sind im § 51 a Landeswassergesetz NRW geregelt. Ziel dieser Gesetzgebung ist es ein umweltgerechtes System für die Regenwasserbewirtschaftung zu entwickeln, das den natürlichen Wasserkreislauf unterstützt und eine weitere Versiegelung der Landschaft zu minimieren, ohne Einschränkungen im Entwässerungskomfort zu bewirken und damit nicht das Allgemeinwohl der Bevölkerung zu gefährden. So ist zum Beispiel sicherzustellen, dass durch eine "dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung" eine Vernässung von Grundstücken und den darauf errichteten Gebäuden ausgeschlossen wird. Schließlich sind auch die abgaberechtlichen Auswirkungen für die Allgemeinheit zu berücksichtigen. |
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